Datenschutz - Hebamme & Kinderkrankenschwester Stefanie Bohm-Schweikert

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Datenschutz

Kontakt
Stefanie   Bohm-Schweikert
  
Hebamme &   Kinderkrankenschwester
  
Markgröninger Str. 29
  
70825 Korntal-Münchingen
  
IK 450818952
  
Telefon 07150-9197750
  
hebamme@bohm-schweikert.de
  
www.bohm-schweikert.de
  
-nachfolgend Hebamme genannt-
  
        
       
Datenschutzerklärung
 
 
Art und Zweck der verarbeitenden Daten
 
Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogenen Daten der Patientin wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Betreuung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archievierung gemäß der Hebammenberufsverordnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art 9 Abs. 3 DSGVO.
 
 
Weitergabe der Daten
 
Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:
 
-       Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderer an der Behandlung beteiligten Personen (z.B. Ärzten) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern die Patientin hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation dies rechtfertigt, insbesondere wenn die Patientin nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist.
 
-       Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder entsprechend § 301a Abs. 2 SGB V über eine externe Abrechnungsstelle.
 
-       Bei Privatpatientinnen oder im Rahmen von Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber der Patientin, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder mit separater zu erklärender Einwilligung der Patientin über eine externe Abrechnungsstelle.
 
-       Sofern Probenentnahmen (z.B. Blut) vorgenommen werden, führt die Hebamme die Untersuchung der Proben nicht selbst durch, sondern beauftragt damit in Namen der Patienten einen Laborarzt bzw. ein medizinisches Labor.
 
 
Dauer der Speicherung
 
Ihre Daten werden zunächst so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht (§14b UStG). Danach müssen entsprechende Nachweise zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres.
 
Ferner besteht eine Aufbewahrungspflicht gemäß der Hebammenberufsordnung für die Dokumentation der Hebammenversorgung von 10 Jahren. Die Hebamme ist aufgrund § 199 Abs. 2 BGB berechtigt, die Dokumentation bis zu 30 Jahre aufzubewahren.
 
 
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, und Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung
 
Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf Ihrer Seite ein Recht auf Auskunft (Art.15 DSGVO), Berichtigung (Art.16 DSGVO), Löschung (Art.17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art.18 DSGVO). Darüber hinaus haben sie ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art.21 DSGVO).       
 
Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde
 
Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben. In diesem Falle ist dies die zuständige Aufsichtsbehörde:
 
Der Landesdatenschutzbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
 
Königsstraße 10a - 70173 Stuttgart - Telefon: 0711 61 55 41-0 - Fax: 0711 61 55 41-15
 
 
E-Mail: poststelle @lfdi.bwl.de - Webseite: http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de
 
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